Das EU-Biosiegel war überfällig. Denn eine gemeinsame europäische Agrarpolitik braucht auch ein überall in Europa erkennbares Zeichen für Öko-Produkte.
Die EU führt zum 1. Juli ein Kennzeichen für Produkte aus der biologischen Landwirtschaft ein. Das neue Kennzeichen zeigt auf hellgrünem Hintergrund die zwölf Europasterne, die ein leicht geschwungenes Blatt bilden. Das deutsche Sechseck-Siegel bleibt. Mit dem Logo versehene Lebensmittel dürfen etwa nicht gentechnisch verändert sein und mindestens 95 Prozent der Zutaten müssen aus Ökolandbau stammen. Antibiotika oder andere künstliche Stoffe im Tierfutter sind verboten. Biobetriebe streben Kreislaufwirtschaft mit möglichst geschlossenen Nährstoffzyklen an. Dies gelingt vor allem, wenn Pflanzenbau und Tierhaltung miteinander kombiniert sind: Ein Teil der angebauten Pflanzen dient den Tieren als Futter; die Exkremente der Tiere wiederum können die Landwirte zum Düngen der Felder verwenden.
Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden. Das neue EU-Kennzeichen ist für alle
verpackten Bio-Produkte aus EU-Staaten Pflicht. Die einheitliche Kennzeichnung soll das
Vertrauen der Verbraucher in Erzeugnisse, die als Öko- oder Bio-Produkte ausgewiesen
sind, stärken und rechtfertigen.
Zu der Einführung des Bio-Siegels erklärt MdB Alexander Süßmair (DIE LINKE):
„Das EU-Biosiegel war überfällig. Eine gemeinsame europäische Agrarpolitik braucht auch ein überall in Europa erkennbares Zeichen für Produkte aus ökologischem Anbau. Der Ökolandbau ist wichtiger Bestandteil des europäischen Agrarmodells, in dem die bäuerliche Landwirtschaft, nicht die industrielle Landwirtschaft, im Mittelpunkt steht. Besonders nachhaltig produzierte landwirtschaftliche Produkte kann man nun sofort erkennen. Das erleichtert die Entscheidung der Verbraucher und ist ein guter Beitrag zum internationalen Jahr der Artenvielfalt.“